Beschreibung
Ende Oktober 2025 trat das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet wichtige Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB), die vor allem die Schaffung von neuem/zusätzlichem Wohnraum beschleunigen sollen, ohne dabei die städtebauliche Entwicklung aus den Augen zu verlieren. Es gibt der Kommune zusätzliche Möglichkeiten, Wohnraum einfacher zu genehmigen, auch wenn das Vorhaben nach den bisherigen planungsrechtlichen Regeln zunächst nicht zulässig wäre.
Der Gemeinderat der Stadt Stutensee hat am 23.03.2026 beschlossen, aktiv von den neuen Regelungen Gebrauch zu machen.
Informationen zum Bauturbo-Gesetz
Für welche Vorhaben ist der Bauturbo gedacht?
- Für die Neuerrichtung von Wohngebäuden
- Für die Schaffung von Wohnraum durch Erweiterung, Änderung, Erneuerung einschließlich Aufstockung
- Für die Umwandlung anderer Nutzungen in Wohnungen (Nutzungsänderung) einschließlich erforderlicher Änderungen oder Erneuerungen
Für reine Gewerbevorhaben ist der Bauturbo nicht anwendbar.
Voraussetzung für die Anwendung des "Bauturbos"
- Die Stadt muss dem Vorhaben gemäß § 36a BauGB zustimmen oder das Vorhaben ablehnen
- Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen (z. B. Lärmbelastung, Verkehr, Erschließung, Umweltbelange)
- Nachbarliche Belange müssen berücksichtigt werden
- Die Öffentlichkeit kann angehört werden
- In einem städtebaulichen Vertrag können Bedingungen als städtebauliche Anforderungen formuliert und gesichert werden, deren Erfüllung die Voraussetzung für eine rechtskräftige Baugenehmigung ist
Ein Rechtsanspruch auf die Zustimmung des Bauturbos besteht nicht!
Was bedeutet das für die Bauherren in der Praxis?
Verpflichtende, informelle Vorabstimmung
Um einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf im Zustimmungsverfahren zu gewährleisten, ist vorab ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Stadtplanung zu führen. Bitte melden Sie sich daher frühzeitig bei der Stabsstelle Stadtentwicklung & Nachhaltigkeit per E-Mail unter stadtplanung(at)stutensee.de.
Im Gespräch wird geklärt:
- wie Ihr Bauvorhaben aussieht
- welche Anforderungen erfüllt werden müssen
- welche Unterlagen Sie einreichen müssen
- wie das weitere Verfahren abläuft
Folgende Unterlagen sind empfehlenswert:
- kurze Projektbeschreibung (z. B. Anzahl und Größe der Wohnungen)
- Lageplan
- Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Angaben zur Erschließung (Zufahrt, Stellplätze, Wasser, Abwasser)
Antrag stellen
Nach Abstimmung mit der Stadtplanung können Sie bei der Baurechtsbehörde einen Antrag stellen auf:
- Baugenehmigung oder
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren.
Bei Rückfragen zu diesen Verfahren können Sie sich gerne bei der Baurechtsbehörde per E-Mail unter baurechtsbehoerde(at)stutensee.de melden.
Zusätzliche Gebühren
Für die Bearbeitung eines Antrags im Rahmen des Zustimmungsverfahrens gemäß § 36a BauGB fallen zusätzliche Gebühren an.
